Die Wahl der Werkstatt ist für viele Autofahrer eine zentrale Frage, besonders wenn es um neuere Fahrzeuge geht. Oftmals herrscht Unsicherheit darüber, ob der Besuch einer freien Garage die Hersteller...
Markengarage oder freie Garage – Bleibt die Garantie?
Die Wahl der Werkstatt ist für viele Autofahrer eine zentrale Frage, besonders wenn es um neuere Fahrzeuge geht. Oftmals herrscht Unsicherheit darüber, ob der Besuch einer freien Garage die Herstellergarantie gefährdet. Diese Frage ist nicht nur relevant für die Kosten, sondern auch für die langfristige Sicherheit und den Werterhalt Ihres Fahrzeugs. Als erfahrene Garagisten wissen wir, dass hier klare Fakten und eine genaue Kenntnis der Rechtslage entscheidend sind.
Die gute Nachricht vorweg: In der Schweiz und im gesamten europäischen Wirtschaftsraum ist die Rechtslage zugunsten der Konsumenten geregelt. Die freie Wahl der Werkstatt ist ein verbrieftes Recht.
Erklärung und Praxiswissen: Die GVO und die Garantie
Die Grundlage für die freie Werkstattwahl bildet die sogenannte Gruppenfreistellungsverordnung (GVO), auch bekannt als «Kfz-GVO» oder «Monti-Block-Exemption-Regulation» (in der EU). Obwohl die Schweiz kein EU-Mitglied ist, orientiert sich die Schweizer Wettbewerbskommission (WEKO) an diesen Prinzipien, um den Wettbewerb im Automobilsektor zu gewährleisten.
Wann die Garantie erhalten bleibt
Die Herstellergarantie bleibt grundsätzlich erhalten, wenn folgende Kriterien bei Wartungs- und Reparaturarbeiten in einer freien Garage erfüllt sind:
- Einhaltung der Herstellervorgaben: Die freie Garage muss die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungspläne, Intervalle und Arbeitsabläufe strikt einhalten.
- Verwendung von Original-Ersatzteilen oder Teilen in Erstausrüsterqualität (OE-Qualität): Die verwendeten Teile müssen den Spezifikationen des Herstellers entsprechen. Dies schliesst nicht aus, dass auch Teile von Zulieferern verwendet werden dürfen, die nicht direkt das Logo des Fahrzeugherstellers tragen, solange sie der geforderten Qualität entsprechen.
- Lückenlose Dokumentation: Die durchgeführten Arbeiten, die verwendeten Teile (inklusive Teilenummern) und der Zeitpunkt des Service müssen präzise und nachvollziehbar im Serviceheft oder digital dokumentiert werden.
Wenn diese Punkte erfüllt sind, darf der Fahrzeughersteller die Garantieleistung im Falle eines Mangels nicht ablehnen, nur weil die Arbeit nicht in einer Markengarage durchgeführt wurde.
Der Unterschied zwischen Garantie und Kulanz
Es ist wichtig, zwischen Garantie und Kulanz zu unterscheiden:
Garantie: Die Garantie ist eine vertragliche Zusage des Herstellers, Mängel innerhalb eines bestimmten Zeitraums (meist 2 bis 5 Jahre) kostenlos zu beheben. Die Einhaltung der oben genannten Kriterien schützt diesen Anspruch.
Kulanz: Kulanz ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die über die gesetzliche oder vertragliche Garantie hinausgeht. Sie wird oft bei Mängeln gewährt, die kurz nach Ablauf der Garantie auftreten. Hier kann die Fahrzeughistorie eine Rolle spielen. Ein lückenloser Service bei der Markengarage kann die Chancen auf Kulanz erhöhen, ist aber keine Garantie. Bei freien Garagen, die alle Vorgaben einhalten, sinken die Kulanzchancen oft, aber der gesetzliche Garantieanspruch bleibt unberührt.
Typische Fehler und Missverständnisse
Ein häufiges Missverständnis ist die Annahme, dass nur "Originalteile" mit dem Logo des Fahrzeugherstellers verwendet werden dürfen. Dies ist nicht korrekt. Zulässig sind alle Teile in sogenannter Erstausrüsterqualität. Viele freie Garagen beziehen ihre Teile direkt von denselben Zulieferern, die auch die Fahrzeughersteller beliefern.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die Dokumentation. Wird ein Service nicht gemäss Herstellervorgabe dokumentiert oder werden Intervalle überzogen, kann dies – unabhängig davon, ob die Arbeit in einer Marken- oder freien Garage durchgeführt wurde – zum Verlust der Garantie führen. Achten Sie stets darauf, dass alle Arbeiten detailliert auf der Rechnung aufgeführt und im Serviceheft bzw. im digitalen Service-Nachweis vermerkt werden.
Lokaler Bezug: Qualität in Root und Luzern
In der Region Luzern, einschliesslich Root und Umgebung, gibt es eine Vielzahl von Werkstätten. Der Schlüssel zur Erhaltung der Garantie liegt darin, eine freie Garage zu wählen, die transparent arbeitet und über das notwendige technische Know-how verfügt, um die komplexen Wartungspläne moderner Fahrzeuge korrekt umzusetzen. Dies beinhaltet den Zugriff auf die technischen Informationen des Herstellers und die Verwendung der vorgeschriebenen Spezialwerkzeuge.
Eine seriöse freie Garage wird Ihnen jederzeit bestätigen können, dass sie nach Herstellervorgaben arbeitet und ausschliesslich Teile in OE-Qualität verwendet. Zögern Sie nicht, dies direkt anzufragen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Darf der Fahrzeughersteller die Garantie verweigern, wenn ich den Service bei einer freien Garage mache?
Nein, nicht allein aufgrund der Wahl der Werkstatt. Eine Verweigerung ist nur zulässig, wenn nachgewiesen werden kann, dass der aufgetretene Mangel direkt auf einen Fehler bei der Wartung oder die Verwendung minderwertiger Teile durch die freie Garage zurückzuführen ist.
Was passiert, wenn ich die Serviceintervalle überziehe?
Das Überziehen der vorgeschriebenen Serviceintervalle (zeitlich oder nach Kilometerstand) ist ein Verstoss gegen die Herstellervorgaben und kann in der Regel zum Verlust des Garantieanspruchs führen, unabhängig davon, welche Werkstatt Sie besuchen.
Sind Reparaturen, die nicht mit der Garantie zusammenhängen, auch betroffen?
Nein. Wenn Sie beispielsweise einen Unfallschaden oder eine Reifenreparatur in einer freien Garage durchführen lassen, hat dies keinen Einfluss auf die Garantie für den Motor oder das Getriebe, solange die Reparatur fachgerecht ausgeführt wurde.
Muss die freie Garage Original-Diagnosegeräte des Herstellers verwenden?
Nein. Die Garage muss über Diagnosegeräte verfügen, die in der Lage sind, die Fehlercodes auszulesen und die notwendigen Software-Updates (sofern für den Service notwendig) durchzuführen. Viele moderne freie Garagen nutzen Mehrmarken-Diagnosesysteme, die den Herstellerspezifikationen entsprechen.
Die Entscheidung zwischen Markengarage und freier Garage ist letztlich eine Frage des Vertrauens und der Präferenz. Solange Sie eine qualifizierte, transparente und gut dokumentierende freie Garage wählen, bleibt Ihr gesetzlicher Garantieanspruch geschützt.
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